Mietkauf von Immobilien

Mietkauf von Immobilien

In der Regel erfolgt die Finanzierung von Wohneigentum über ein Kreditinstitut. Der Bauherr oder Käufer erhält von einer Bank einen Kredit, wobei er wiederum sein Wohneigentum der Bank als Sicherheit anbietet. Allerdings sind für Kredite Zinsen zu zahlen. Ebenfalls erhält nicht jeder Interessent für Wohneigentum gleich einen Kredit.

Entsprechen die Höhe des Eigenkapitals oder die Bonität des Interessenten nicht den Anforderungen des Kreditinstitutes, rückt der Wunsch nach Wohneigentum möglicherweise in weite Ferne. Anbieter von Mietkaufmodellen haben diese Problematik erkannt und die Möglichkeit des “Mietkaufs” geschaffen.

Ein möglicher Interessent für Wohneigentum benötigt keine Finanzierung durch ein Kreditinstitut. Diese wird vom Anbieter oder Vermieter übernommen. Mietkaufmodelle sind daher für diejenigen interessant, die keinen Kredit aufnehmen möchten oder – aus welchen Gründen auch immer – keine Kredite erhalten. Durch den Mietkauf wird einem Mieter durch den Vermieter durch einen Mietkaufvertrag das Recht eingeräumt, das vom Vermieter gemietete Haus oder die Wohnung nach einer vereinbarten Zeit zu erwerben.

Der Mieter zahlt hier eine monatliche Rate als Miete an den Vermieter. Nach einer Zeit von zehn, zwanzig oder dreißig Jahren oder der Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum auf den Mieter über.

Modelle beim Immobilien Mietkauf

Beim Mietkauf gibt es zwei verschiedene Modelle, und zwar das klassische Mietkaufmodell und der Optionskauf. Beim klassischen Mietkauf wird zwischen Mieter und Vermieter bei Abschluss des Mietkaufvertrages festgelegt, zu welchem Zeitpunkt das zunächst angemietete Objekt den Besitzer wechselt. Beide Parteien schließen einen Vertrag ab, der bereits bei Anmietung gleichzeitig den Kauf des Objektes nach einer vorher festgelegten Anzahl von Jahren vorsieht.

Besteht bei Eigentumsübergabe nach Ablauf der festgelegten Jahre noch eine Restschuld, kann diese zum Beispiel durch ein Darlehen abgegolten werden. Bei diesem Modell besteht immer die Verpflichtung um Kauf der Immobilie. Bei der anderen Variante, dem Optionskauf, sichert sich der Mieter und eventuelle Käufer der Immobilie die Möglichkeit, den Wohnraum nach einer vorher vereinbarten Laufzeit käuflich zu erwerben. Dieses Modell wird überwiegend von Genossenschaften angeboten.

Die Genossenschaft oder ein Bauträger kauft die Immobilie und vermietet sie an den Interessenten. Interessierte erhalten die Option, das Objekt in einer vorher festgelegten Zeitspanne zu einem bereits festgelegten Preis vom Eigentümer zu erwerben. Bei diesem Modell kann der Mieter und spätere Käufer den Kauf auch ablehnen. Er ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit ungebunden und muss erst dann entscheiden, ob er die Immobilie kaufen möchte.

Mietkaufvertrag

Ein Immobilien Mietkauf kommt durch einen Mietkaufvertrag zustande, der alle Rechte und Pflichten beider Vertragspartner regelt. Jeder Mietkaufvertrag beinhaltet zwei Teile, die durch einen Notar beurkundet werden müssen. Der erste Teil ist der Mietvertrag und der zweite Teil der Vertrag, der den Eigentumserwerb regelt. Der Mietkaufvertrag verbindet Mietvertrag mit einem Vertrag über den Erwerb des Eigentums.

Ob sich der Mietkauf nach einem der vorstehenden Modelle lohnt, muss von Vermieter und Mieter detailliert betrachtet werden. Dabei spielen eine Reihe verschiedener Faktoren eine Rolle. Zunächst sollte der Interessent sich die Frage stellen, ob er überhaupt in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen möchte. Jeder, dem das Kapital für eine Finanzierung fehlt und der sich für eines der Mietkaufmodelle entscheidet, sollte sich genau fragen, ob sich der Erwerb für ihn lohnt.

Hat ein Interessent sich für den Erwerb von Wohnraum entschieden, muss er seine gegenwärtige aber auch die künftige finanzielle Situation genau analysieren. Wichtigste Voraussetzung ist ein ausreichend hohes Einkommen, das in einem angemessenen Verhältnis zur Monatsrate / Miete stehen muss. Liegt zum Beispiel die monatlich zu zahlende Rate nicht wesentlich höher als die bisherige Miete, dann ist die Rate vertretbar.

Zu beachten ist, dass die Höhe der Monatsrate über die gesamte Laufzeit des Mietkaufvertrages unverändert bleibt, sodass ein Käufer von Zins- und Mietpreisentwicklungen unabhängig bleibt.